Die Klassen

EU-Führerscheinklassen im Detail: Was dürfen Sie womit fahren?

 Klassen im Überblick die wir ausbilden

In unserer Fahrschule kannst Du Dich für folgende Führerscheinklassen ausbilden lassen.

Klasse B

KLASSE B96

KLASSE BE

KLASSE B197

Klasse AM

Klasse A1

Klasse A2

Klasse A

Die Klassen im Detail

Welcher Führerschein welcher Klasse ist für die unterschiedlichen Fahrzeugarten erforderlich?

PKW-Klassen

Die Fahrerlaubnis-Verordnung regelt alle wesentlichen Gesetze, die für das Erlangen bzw. den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis wichtig sind. Aufgrund der Fülle an verschiedenen Kraftfahrzeugen wurden bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Führerscheinklassen eingeführt.

Die Folgenden bilden wir in unserer Fahrschule aus.

Klasse B

Beinhaltet AM,L

  • ab 18 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe des Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)
Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

 

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 7.000 kg nicht übersteigt.

Klasse B196
  • Krafträder bis 125 ccm Hubraum
  • max. 11 kW Motorleistung
  • mind. 25 Jahre alt
  • die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt
Klasse B197
  • die neue Automatikregelung für den Autoführerschein
  • 10h – a 45min auf Schalter
  • 15 min Testfahrt

Motorrad-Klassen

Klasse AM
  • ab 15 Jahre
  • Kleinkrafträder von nicht mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 cm3
  • Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Klasse A2
  • Beinhaltet AM
  • ab 18 Jahre
  • Krafträder bis 35 kW (48 PS)
  • Verhältnis von Leistung und Gewicht: 0,2 kW/kg
Klasse A1
  • Beinhaltet A1, AM
  • ab 16 Jahre
  • Leichtkrafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung
  •  Verhältnis aus Leistung und Leermasse max. 0,1 kW/k
Klasse A
  • Beinhaltet A1, A2 & AM
  • ab 24 Jahre
  • Keine Befristung der Besitzdauer
  • Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Leistung über 15 kW, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren

Zusammenfassend bedeutet das, dass alle Begrenzungen, welche in den Klassen AM, A1 und A2 definiert werden, für den Führerschein der Klasse A aufgehoben sind.