Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung wird vorrangig durch die Anzahl und den Umfang der praktischen Unterichtsstunden begründet.
Praktische Ausbildung
Neben der Grundausbildung für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse müssen Sie besondere Ausbildungsfahrten absolvieren. Art und Umfang der mindestens zu fahrenden Teilgebiete sind im Folgenden dargestellt.
Besondere Ausbildungsfahrten
Mit Sonderfahrten werden 12 Fahrstunden bezeichnet, die alle FahrschülerInnen während der Erstausbildung absolvieren müssen und die für das Erlangen des Führerscheins der Klasse B obligatorisch sind.
Besondere Ausbildungsfahrten zu je 45 min | Für die Klasse A1, A2, A, B | Erweiterung B auf BE |
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Überlandfahrt | 5 | 3 |
Autobahn oder Kraftfahrstraße | 4 | 1 |
Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | 1 |
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