Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung wird vorrangig durch die Anzahl und den Umfang der praktischen Unterichtsstunden begründet.

Praktische Ausbildung

Neben der Grundausbildung für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse müssen Sie besondere Ausbildungsfahrten absolvieren. Art und Umfang der mindestens zu fahrenden Teilgebiete sind im Folgenden dargestellt.

 

Besondere Ausbildungsfahrten

Mit Sonderfahrten werden 12 Fahrstunden bezeichnet, die alle FahrschülerInnen während der Erstausbildung absolvieren müssen und die für das Erlangen des Führerscheins der Klasse B obligatorisch sind.

Besondere Ausbildungsfahrten
zu je 45 min
Für die Klasse
A1, A2, A, B
Erweiterung
B auf BE
Überlandfahrt53
Autobahn oder Kraftfahrstraße41
Dämmerung oder Dunkelheit31
Die Umfänge für weitere Klassen teilen wir Ihnen gern auf Anfrage mit.

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