BKF

Die BKrFQG-EU-BKF-Weiterbildung – LKW.

Im Detail

Seit dem 10.September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10.September 2009 ( Güterverkehr) sind Bus- und Lkw-Fahrer verplichtet, alle 5 Jahre an einer Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) teilzunehmen. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten durchführen und mit Fahrzeugen der Klasse C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE unterwegs sind.

Der Fahrer muss die Weiterbildung Lkw oder Bus im Inland oder in dem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist. Dafür absolviert der Fahrer 35 Stunden Schulung in Einheiten von mindestens 7 Zeitstunden (zum Beispiel 5 mal 7 Stunden). Ein Teil der Weiterbildung kann auf Übungen auf einem besonderen Gelände im Rahmen eines Fahrertrainings oder in einem leistungsfähigen Simulator entfallen. Es gibt in der Weiterbildung keine Prüfung. Als Nachweis der Weiterbildung wird dem Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, die Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein eingetragen.

Die erste Weiterbildung nach BKrFQG ist zu absolvieren:
– für Busfahrer bis einschließlich 9.September 2013
– für Lkw-Fahrer bis einschließlich 9.September 2014.

Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Fürerscheins gleichlaufen zu lassen, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung bis einschließlich 9.September 2015 bei Busfahrern und bei Lkw-Fahrern bis einschließlich 9.September 2016 erfolgen.

Preise

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Seminare

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